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Grassau: Landratsamt Traunstein zu angereisten FC Bayern Angehörigen: „Müssen Hotel noch heute verlassen“ - ovb-online.de

  • Heidi Geyer
    vonHeidi Geyer
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  • Max Darga
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Grassau - Am Mittwoch (12. Mai) trat der FC Bayern sein Trainingslager im Resort „Das Achental“ in Grassau an. Eigentlich hieß es, dass das Lager rigoros abgeschottet werde. Nun kommt es zum Eklat.

Update, 20.55 Uhr - Auch Partnerinnen von Joshua Kimmich und David Alaba in Grassau

Unter anderem waren die Partnerinnen und Kinder von Joshua Kimmich und David Alaba vor Ort. Den Verantwortlichen seitens des Vereins und des Hotels droht eventuell auch ein Bußgeld. Das Landratsamt will Verstöße konsequent ahnden.

Update, 20.38 Uhr - Grassauer Bürgermeister: „FC Bayern darf weder Vorteile noch Nachteile erfahren“

Der Grassauer Bürgermeister Stefan Kattari (SPD) teilte den OVB-Heimatzeitungen auf Anfrage mit, dass er die Entscheidung des Landratsamts voll mittrage und für ausgewogen halte. „Der FC Bayern muss ganz normal behandelt werden. Er darf weder Vorteile noch Nachteile erfahren“, sagte Kattari. 

Erstmeldung:

Eigentlich hieß es, dass es dieses Jahr keinerlei Treffen von Amateuren oder Fans (Plus-Artikel) geben werde. Zur Absicherung der letzten beiden Bundesliga-Spieltage und der anstehenden Fußball Europameisterschaft werde es strenge Quarantänemaßnahmen geben. Nun erfuhr das Landratsamt Traunstein laut einer Pressemitteilung, welche der Redaktion von chiemgau24.de vorliegt, von der Anreise von „Familienangehörigen und Partnern der Spieler“.

Die „Durchführung derartiger Trainingslager für Berufssportler ist nach den aktuellen Bestimmungen grundsätzlich möglich“, verweist jedoch darauf, dass die Unterbringung von Angehörigen im Hotel nicht erlaubt ist, wenn diese „mit der Durchführung des Trainingsbetriebs nichts zu tun haben“. Das Landratsamt Traunstein hat deshalb umgehend sowohl gegenüber dem Hotelbetreiber als auch gegenüber dem Verein in drei Punkten klargestellt:

  • 1. Alle Personen, die nicht zwingend zur Durchführung des Trainingsbetriebs notwendig sind, müssen das Hotel noch heute verlassen.
  • 2. Alle Angebote des Hotels, die nicht der Übernachtung, Verpflegung oder dem Trainingsbetrieb der Berufssportler dienen, sind einzustellen.
  • 3. Der Sachverhalt wird umfassend geprüft. Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, werden diese konsequent geahndet.

Das Landratsamt stellt abschließend in der Pressemitteilung mit klaren Worten fest: „So gerne wir den FC Bayern bei uns zu Gast haben – klar ist: Regeln gelten für alle gleich.“

mda mit Material des LRA Traunstein

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